Rechtliches
Wichtige Informationen
Die Wassergenossenschaft Hinterglemm wurde 1958 gegründet und ist eine nach dem Wasserrechtsgesetz eingerichtete, freiwillige Gemeinschaft, die zur Versorgung des Ortes mit Trinkwasser gebildet wurde.
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Informationen für Neukunden
Für die Versorgung von Bauvorhaben mit Trinkwasser, benötigt der Bauwerber eine Stellungnahme/Bescheinigung für die Wasserversorgung der Wassergenossenschaft Hinterglemm. Um diese Stellungnahme/Bescheinigung ausstellen zu können, bitten wir um rechtzeitige Vorlage der Unterlagen/Baupläne mit geplanten Wasserauslässen.
Einen Kostenvoranschlag über die Anschlussgebühren und den Mitgliedsbeitrag erstellen wir Ihnen gerne auf Anfrage.
Informationen für bestehende Kunden
! Wichtig bei Um- und Zubauten - auch bei vereinfachten Bauverhandlungen!
Für die Versorgung von Um- und Zubauten mit Trinkwasser, benötigt der Bauwerber eine Stellungnahme für die Wasserversorgung der Wassergenossenschaft Hinterglemm. Um diese Stellungnahme ausstellen zu können, bitten wir um rechtzeitige Vorlage der Unterlagen/Baupläne mit geplanten Wasserauslässen (siehe Wasserleitungsordnung 9.3).
Einen Kostenvoranschlag über die Anschlussgebühren erstellen wir Ihnen gerne auf Anfrage.