Sitzungsprotokolle
Sitzungsprotokolle stellen wir unseren Mitgliedern auf Anfrage zu.
+43 / 6541 / 20 1 13
info@wasser-hinterglemm.at
Sitzungsprotokolle stellen wir unseren Mitgliedern auf Anfrage zu.
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info@wasser-hinterglemm.at
Für die Versorgung von Bauvorhaben mit Trinkwasser, benötigt der Bauwerber eine Wasserzusage der Wassergenossenschaft Hinterglemm. Um diese Bescheinigung ausstellen zu können, bitten wir um rechtzeitige Vorlage der Baupläne mit sämtlichen Wasserauslässen.
Einen Kostenvoranschlag über die Anschlussgebühren und den Mitgliedsbeitrag erstellen wir Ihnen auf Anfrage.
Um Terminvereinbarung wird gebeten.
Wichtig bei Um- und Zubauten - auch bei vereinfachtem Bauverhandlungen
Für die Versorgung von Um- und Zubauten mit Trinkwasser, benötigt der Bauwerber eine Wasserzusage der Wassergenossenschaft Hinterglemm. Um diese Bescheinigung ausstellen zu können, bitten wir um rechtzeitige Vorlage der Baupläne mit sämtlichen Wasserauslässen (siehe Wasserleitungsordnung 9.3).
Einen Kostenvoranschlag über die Anschlussgebühren erstellen wir Ihnen auf Anfrage.
Um Terminvereinbarung wird gebeten.